Praxisausbildung Partnerschaften
Drei Vereinbarungsebenen wurden zwischen der HES-SO, ihren Hochschulen und den Gesundheits- und Sozialeinrichtungen festgelegt.

Institutionelle Ebene
Vereinbarung zwischen der HES-SO und der Direktion der Einrichtung
Die Vereinbarung legt die Rahmenbedingungen für die Aufnahme der Studierenden fest. Sie legt die jeweiligen Verantwortlichkeiten der Partnereinrichtungen und der HES-SO sowie die Modalitäten der Entschädigung fest. Die Vereinbarung beinhaltet auch die von der Einrichtung erwarteten Bedingungen für die Durchführung des Praxisausbildungsauftrags.
Eine Einrichtung, die Partner werden möchte, muss sich zunächst mit der/den Fachhochschule·n in Verbindung setzen, die Studenten in dem betreffenden Studiengang ausbildet. Nach diesem ersten Kontakt und auf Wunsch der Fachhochschule wird der Institution vom Rektorat der HES-SO ein Partnerschaftsdossier zugestellt.
Operative Ebene
Vereinbarung zwischen der Fachhochschule und der Direktion der Einrichtung
Die Vereinbarung legt die Bedingungen für die Organisation der Praxisausbildungsperiode fest. Hierfür ist zuvor die Unterzeichnung der Vereinbarung über die Praxisausbildung zwischen der Einrichtung und der HES-SO erforderlich.
Pädagogische Ebene
Pädagogischer Dreiervertrag zwischen dem/der Studierenden, dem/der Dozierenden und dem/der PA
Der Vertrag nennt die zu erreichenden Ziele sowie die zur Verfügung gestellten Mittel. Er ist das Ergebnis einer Verhandlung zwischen der in Ausbildung befindlichen Person, dem/der Dozierenden und dem/der ernannten Praxisausbildner/in (PA).
Der Vertrag ermöglicht es jeder Partei, ihre Erwartungen zu formalisieren und sich über die angestrebten Lernziele zu verständigen. Für jede Praxisausbildungsperiode wird ein spezifischer Dreiervertrag abgeschlossen.
Der/die PA, der/die den pädagogischen Dreiervertrag unterzeichnet, muss von der HES-SO anerkannt sein, damit seine/ihre Einrichtung für die Betreuungstätigkeiten entschädigt werden kann.