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Zulassung zu den Bachelorstudiengängen

Allgemeine Zulassungsmodalitäten

Um einen Bachelorstudiengang an der HES-SO absolvieren zu können, ist ein anerkannter Abschluss der Sekundarstufe II bzw. ein Tertiärabschluss kombiniert mit mindestens einem Jahr Arbeitswelterfahrung notwendig.

Die zusätzlichen Bedingungen und/oder Anforderungen, die je nach Fachbereich und Studiengang variieren, sind in den unten aufgeführten Reglementen präzisiert.

Interessieren Sie sich für einen Bachelorstudiengang an der HES-SO?
Wählen Sie die Ausgangslage, die auf Sie zutrifft:

Unter Vorbehalt von besonderen Bestimmungen, die für einzelne Fachbereiche und Studiengänge gelten, berechtigten die folgenden Abschlüsse grundsätzlich zum Zugang zu allen Studiengängen der HES-SO:

  • Schweizer Berufsmaturität und ein bereichsspezifisches EFZ oder ein Jahr Arbeitswelterfahrung in einem mit der Studienrichtung verwandten Beruf.
  • Schweizer Fachmaturität mit einer Ausrichtung in Verbindung mit dem gewählten Studiengang oder mit einem Jahr Arbeitswelterfahrung in einem mit der Studienrichtung verwandten Beruf.
  • Gymnasiale Maturität mit einem Jahr Arbeitswelterfahrung in einem mit der Studienrichtung verwandten Beruf. Statt der Arbeitswelterfahrung kann auch die Passerelle absolviert werden. Diese Optionen sind in der Broschüre «Etudier en Bachelor à la HES-SO. Accès à la HES-SO pour les détenteurs et détentrices de la maturité gymnasiale» (Französich) beschrieben.
  • Diplom einer höheren Fachschule im Bereich des gewählten Studiengangs oder mit einem Jahr Arbeitswelterfahrung in einem mit der Studienrichtung verwandten Beruf.
  • Eidgenössischer Fachausweis in einem mit der Studienrichtung verwandten Beruf, grundsätzlich mit einer Prüfung der Allgemeinbildung.
  • Höhere Fachprüfung im Bereich des gewählten Studiengangs oder mit einem Jahr Arbeitswelterfahrung in einem mit der Studienrichtung verwandten Beruf.
  • Bachelorabschluss einer anerkannten Schweizer Hochschule: Universität, ETH/EPF, Fachhochschule (FH) und Pädagogische Hochschule (PH), mit einem Jahr Arbeitswelterfahrung in einem mit der Studienrichtung verwandten Beruf.
  • Ein Abschluss einer Fachmittelschule, ergänzt durch ein EFZ, wird gleich behandelt wie eine Schweizer Berufsmaturität.

Inhaberinnen und Inhaber eines ausländischen Abschlusses werden grundsätzlich zu einem Fachhochschulstudium auf der Bachelorstufe zugelassen, wenn sie über ein Diplom verfügen, das mit einer schweizerischen Maturität gleichwertig ist, und eine Arbeitswelterfahrung von mindestens einem Jahr in einem dem gewählten Studiengang verwandten Bereich nachweisen können oder ein Vorbereitungsjahr absolviert haben.

Inhaberinnen und Inhaber eines Abschlusses einer allgemeinbildenden höheren Schule, der einer gymnasialen Maturität entspricht, können sich unverbindlich auf den diesbezüglichen Beschluss des Rektorats der HES-SO (Französisch) beziehen.

Für Studierende, die einen Studiengang an einer französischen Hochschule absolviert haben (Baccalauréat), gelten die diesbezüglichen Bestimmungen im Beschluss des Rektorats der HES⁠-⁠SO (Französisch).

 

Interessierte, die weder über einen anerkannten Abschluss der Sekundarstufe II noch über einen anderen gleichwertigen Abschluss verfügen, der für den Zugang zu den Bachelorstudiengängen der HES-SO notwendig ist, können über ein Verfahren zur Zulassung sur Dossier (ZSD) zum Studium zugelassen werden.

Dieses Verfahren richtet sich an Personen ohne Abschluss der Sekundarstufe II, die den Nachweis erbringen können, dass sie im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit die Kenntnisse und Kompetenzen erworben haben, die für den Eintritt in die HES-SO erforderlich sind.
Für die Anmeldung zu diesem Verfahren gelten die folgenden Bedingungen:

  • Zum Zeitpunkt der Anmeldung zum Verfahren müssen die Bewerberinnen und Bewerber das 25. Lebensjahr vollendet haben.
  • Sie müssen einen Bezug zur Schweiz haben (Staatsbürgerschaft, Wohnort oder Erwerbstätigkeit), wobei gewisse Ausnahmen möglich sind.
  • Sie müssen die erforderlichen Bedingungen erfüllen, die in den einzelnen Fachbereichen für das ZSD-Verfahren gelten.

Die allgemeinen Bedingungen für eine Zulassung zu einem Bachelorstudiengang der HES-SO sind im Reglement über die Zulassung zu den Bachelorstudiengängen der HES-SO festgelegt.
Das Reglement über die Grundausbildung legt die Rahmenbedingungen für die Studiengänge fest, die zum Bachelorabschluss führen.

Die zusätzlichen Bedingungen, die für die einzelnen Fachbereiche und Studiengänge gelten, sind in den spezifischen Zulassungsreglementen präzisiert.

 

Häufige Fragen

Wenden Sie sich für alle Fragen im Zusammenhang mit den Zulassungsbedingungen an die Hochschule, an der Sie Ihr Bachelorstudium absolvieren wollen.

 

Erkundigen Sie sich bei der Zulassungsstelle der Hochschule, an der Sie Ihr Bachelorstudium absolvieren wollen.

Die Anmeldung muss innerhalb der Fristen erfolgen, die in der Broschüre zu diesem Thema festgelegt sind (nachfolgender Link).

 

Ja, es ist eine mindestens einjährige einschlägige Arbeitswelterfahrung (AWE) notwendig, damit eine prüfungsfreie Zulassung zu einem Bachelorstudiengang an einer Fachhochschule möglich ist.

Dies gilt für Inhaberinnen und Inhaber einer gymnasialen Maturität oder einer Berufsmaturität in Verbindung mit einer beruflichen Grundbildung in einem nicht mit dem Studienbereich verwandten Beruf oder mit einer Fachmaturität ausserhalb des Studienbereichs sowie für Absolventinnen und Absolventen anderer Ausbildungsgänge im Sinne von Artikel 4 der Verordnung des WBF über die Zulassung zu Fachhochschulstudien.

Mit der Arbeitswelterfahrung können Studieninteressierte nachweisen, dass sie über hinreichend berufspraktische und berufstheoretische Kompetenzen in einem einschlägigen Beruf verfügen, um ein Bachelorstudium im praxis- und anwendungsorientierten Profil der FH erfolgversprechend in Angriff nehmen zu können.

Die Arbeitswelterfahrung kann ausserdem in der Form einer Passerelle in der Schule erworben werden. Diese Möglichkeiten werden in der Broschüre «Etudier en Bachelor à la HES-SO. Accès à la HES-SO pour les détenteurs et détentrices de la maturité gymnasiale» (Französisch) erläutert.

 

Ja, sofern Sie über eine Maturität verfügen und keine mindestens einjährige Arbeitswelterfahrung vorweisen können.

Die Arbeitswelterfahrung kann als Praktikum in einem Unternehmen, im Rahmen einer Anstellung oder in der Schule als Passerelle absolviert werden. Diese Möglichkeiten werden in der Broschüre «Etudier en Bachelor à la HES-SO. Accès à la HES-SO pour les détenteurs et détentrices de la maturité gymnasiale» (Französisch) erläutert.

 

Ja, es ist eine mindestens einjährige einschlägige Arbeitswelterfahrung (AWE) notwendig, damit eine prüfungsfreie Zulassung zu einem Bachelorstudiengang an einer Fachhochschule möglich ist.

Dies gilt für Inhaberinnen und Inhaber einer gymnasialen Maturität oder einer Berufsmaturität in Verbindung mit einer beruflichen Grundbildung in einem nicht mit dem Studienbereich verwandten Beruf oder mit einer Fachmaturität ausserhalb des Studienbereichs.

Die Arbeitswelterfahrung kann als Praktikum in einem Unternehmen, im Rahmen einer Anstellung oder in der Schule als Passerelle absolviert werden. Diese Möglichkeiten werden in der Broschüre «Etudier en Bachelor à la HES-SO. Accès à la HES-SO pour les détenteurs et détentrices de la maturité gymnasiale» (Französisch)  erläutert.

 

In gewissen Fällen ja. Wenn Sie einen der folgenden Studiengänge absolvieren möchten, wird zu Beginn des Zulassungsverfahrens ein Auswahlverfahren (Einstufung) durchgeführt:

  • Bachelor of Arts HES-SO in Sozialer Arbeit
  • Bachelor of Science HES-SO in Ergotherapie
  • Bachelor of Science HES-SO in Ernährung und Diätetik
  • Bachelor of Science HES-SO in Osteopathie
  • Bachelor of Science HES-SO in Physiotherapie
  • Bachelor of Science HES-SO Hebamme

Das sogenannte «Auswahlverfahren» wird durchgeführt, wenn die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber die Zahl der verfügbaren Praxisausbildungs-/Praktikumsplätze in den Gesundheits- und Sozialeinrichtungen übersteigt.

In gewissen Fällen ja. Die Zulassung ist in den Studiengängen der Fachbereiche Design und Bildende Kunst sowie Musik und Darstellende Künste von einer Aufnahmeprüfung abhängig.

Die Ergänzungsprüfung der schweizerischen Hochschulen (ECUS) richtet sich an Studienbewerberinnen und -bewerber mit einem ausländischen Vorbildungsausweis, der von der HES-SO nicht als vollumfänglich gleichwertig zu einem schweizerischen Maturitätsausweis anerkannt wird. Für sie gilt, dass sie für eine Zulassung zur HES-SO die ECUS-Prüfung bestehen müssen.

Diese Prüfung wird gemeinsam von den schweizerischen Hochschulen organisiert.

Die Anmeldung zur ECUS-Prüfung erfolgt an der Hochschule, an der Sie sich einschreiben möchten.

Ja, aber Sie brauchen zusätzlich eine mindestens einjährige Arbeitswelterfahrung.

Die Arbeitswelterfahrung kann als Praktikum in einem Unternehmen, im Rahmen einer Anstellung oder in der Schule als Passerelle absolviert werden. Diese Möglichkeiten werden in der Broschüre «Etudier en Bachelor à la HES-SO. Accès à la HES-SO pour les détenteurs et détentrices de la maturité gymnasiale» (Französisch) erläutert.

 

Ja, die HES-SO bietet für gewisse Fachbereiche und Studiengänge das Verfahren zur Validierung von Bildungsleistungen (VA) an.

Dieses Verfahren ermöglicht die Anrechnung von ECTS-Credits für bereits erworbene Kompetenzen (Ausbildungen, berufliche und ausserberufliche Erfahrungen) und verkürzt damit die Länge des Studiums von Erwachsenen, die ihre Ausbildung wieder aufnehmen möchten.

Bewerberinnen und Bewerber für das VA-Verfahren müssen bestimmte Bedingungen erfüllen.

 

Ja, je nach Studiengang und Fachbereich können bereits erbrachte Studienleistungen anerkannt und angerechnet werden. Erkunden Sie sich bei der Zulassungsstelle der Hochschule, an der Sie Ihr Bachelorstudium absolvieren möchten.

Ja, Interessierte, die an einer Universität der CUSO innerhalb von maximal zwei Jahren mindestens 60 ECTS-Credits erworben haben, werden unter den folgenden Bedingungen an die HES-SO zugelassen:

  • wenn sie den betreffenden Studiengang an der Universität nicht definitiv nicht bestanden haben und
  • wenn die Zulassung in einem vergleichbaren Studienbereich gemäss dem Vereinbarungsprotokoll (Französisch) zwischen der CUSO und der HES-SO (2007) und seinem Zusatz (Französisch) (2012) erfolgt.

 

Ja, bereits erbrachte Studienleistungen wie etwa bestimmte Module können anerkannt und angerechnet werden, wenn eine Person nach einem Unterbruch ihres Studiums eine neue Ausbildung an der HES-SO beginnen möchte.

Dabei können maximal 120 ECTS-Credits für einen Bachelorstudiengang anerkannt und angerechnet werden.

Bei der Wieder- oder Neuaufnahme des Studiums an der HES-SO muss jedoch zwingend das gesamte Zulassungsverfahren absolviert werden.

Die ECTS-Credits haben keine feste Gültigkeitsdauer. Sie sind vom Kontext abhängig und müssen daher bei der Wieder- oder Neuaufnahme eines Studiums individuell beurteilt werden.

Wenden Sie sich an die Zulassungsstelle der Hochschule, an der Sie Ihr Bachelorstudium absolvieren möchten.

Wenn Sie in definitiven Nichtbestehens bzw. aus disziplinarischen Gründen von einer anderen schweizerischen oder ausländischen Fachhochschule ausgeschlossen wurden, kann verweigert die Zulassung werden. Ihnen kann eine Wartefrist von mindestens zwei Jahren für einen Antrag auf Zulassung zu einem ähnlichen Studiengang entgegengehalten werden. Die Ausführungsbestimmungen zum Reglement über die Zulassung bzw. die Zulassungsstellen der Hochschulen präzisieren für jeden Bereich die geltenden Modalitäten.

 

Die HES-SO bietet in Zusammenarbeit mit dem VSS (Verband der Schweizer Studierendenschaften) und der Hochschule für Technik der Fachhochschule Nordwestschweiz (HT FHNW) das Projekt INVOST (Integrationsvorstudium) an. Ziel dieses Projektes ist es, qualifizierte Geflüchtete sowie Asylbewerberinnen und -bewerber über Brückenangebote und gezielte Fördermassnahmen auf ein Studium vorzubereiten und damit ihre soziale und akademische Integration zu fördern.

 

Zulassungsreglemente der Fachbereiche und Studiengänge

Die je nach Fachbereich und Studiengang unterschiedlichen Voraussetzungen sind in den nachfolgend aufgeführten Reglementen festgelegt.

Fachbereich/Studiengang Reglement Ausführungsbestimmungen
Design (Innenarchitektur, Visuelle Kommunikation, Konservierung, Produkt- und Industriedesign) Reglement über die Zulassung zu den Bachelorstudiengängen (Französisch) Liste der EFZ und sonstiger ähnlicher Abschlüsse (Französisch)
Bildende Kunst Reglement über die Zulassung zum Bachelorstudiengang (Französisch) Liste der EFZ und sonstiger ähnlicher Abschlüsse (Französisch)
Wirtschaft und Dienstleistungen Reglement über die Zulassung des Bereichs (ausser Hotellerie) Ausführungsbestimmungen zu den Zulassungsbedingungen (Liste der Abschlüsse – ausser Hotellerie)


Equivalences en cas de retour aux études après un échec définitif (Französisch)

Equivalences - changement de filière (BSc DE, IBM et EE) (Französisch)

Dispenses et équivalences langues étrangères (BSc EE) (Französisch)

Règlement interne EHL (Französisch)

Ausführungsbestimmungen, die den Zugang zur EHL ermöglichen (EN)
Ingenieurwesen und Architektur Reglement über die Zulassung des Bereichs Ausführungsbestimmungen zu den Zulassungsbedingungen
Musik und Theater Reglement über die Zulassung des Bereichs  
Gesundheit Reglement über die Zulassung des Bereichs Liste der EFZ und sonstiger ähnlicher Abschlüsse

Bewertung der persönlichen Befähigung

Pädagogische und organisatorische Modalitäten der Zusatzmodule

Zulassungsbeschränkungen

Reconnaissance crédits ECTS passerelle diplôme Physiothérapie à Ostéopathie (Französisch)
Soziale Arbeit Reglement über die Zulassung zu den Bachelorstudiengängen Zulassungsbedingungen

Zulassungsbeschränkungen

Qualifizierte Berufserfahrung (Französisch)

Anerkennung von Gleichwertigkeiten