DE

Dieses von der HES⁠-⁠SO angebotene Verfahren ermöglicht eine Anerkennung von Bildungsleistungen, die den verschiedenen Ausbildungseinheiten und den Kompetenzen entsprechen, welche im Rahmen des Certificate of Advanced Studies HES⁠-⁠SO Praxisausbildner/in (CAS HES⁠-⁠SO PA) entwickelt wurden.

In ihrem Antrag erläutern die Bewerber/innen die erworbenen Kompetenzen für jedes Modul des CAS (ein Formular pro Modul). Nach Abschluss dieses Verfahrens können sie von dem Besuch eines Moduls oder mehrerer Module befreit werden.

Die teilweise Anerkennung von Bildungsleistungen durch die HES⁠-⁠SO:

  • ermöglicht die Eintragung des Bewerbers oder der Bewerberin als „Praxisausbildner/in mit Teilanerkennung oder ohne Anerkennung von früheren Leistungen“. Dieser Status wird für ein Jahr erteilt.
  • ermöglicht die Anmeldung zu dem in seiner/ihrer Region erteilten Lehrgang CAS HES⁠-⁠SO PA. Der/die Bewerber/in ist dafür verantwortlich, die für seine/ihre Eintragung erforderlichen Anträge zu stellen, um die Zusatzausbildung zu planen, die für die Erteilung des Zertifikats der HES⁠-⁠SO erforderlich ist. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung zum CAS HES-SO PA nach Erhalt des Anerkennungsbescheids erfolgen muss und nicht vorher.
  • ist bis zum 31. Dezember des auf die Entscheidung folgenden Jahres gültig. Nach Ablauf dieser Frist wird die Entscheidung über die Teilanerkennung von Bildungsleistungen unwirksam und der Lehrgang CAS HES⁠-⁠SO PA muss vollständig absolviert werden.

Eine Westschweizer Kommission für die Anerkennung von Bildungsleistungen entscheidet zwei Mal jährlich über die Dossiers.