Am 4. Juli 2023 haben wir verschiedene Akteurinnen und Akteure, die vom CAS betroffen sind, zu einer Informationsveranstaltung über ein Projekt zur Weiterentwicklung dieser Ausbildung eingeladen. An dieser Sitzung haben wir die Orientierungen der Domänen Gesundheit und Soziale Arbeit vorgestellt, auf deren Grundlage die Arbeit weitergeführt werden sollte. Die Ziele dieser Überarbeitung sind vielschichtig. In erster Linie geht es darum, den Herausforderungen des Fachkräftemangels zu begegnen und in den Studiengängen mehr Studierende auszubilden. Dabei muss auch den Bedürfnissen der zweisprachigen Kantone mit unterschiedlichen Ausbildungsniveaus Rechnung getragen werden. Es wird notwendig sein, die Partnerschaft zwischen den Fachhochschulen der HES-SO und den Partnerinstitutionen für die Praxisausbildung im Bereich selbstständig geführter Praxisinstitutionen qualitativ zu stärken.
Ausgehend von den Arbeitsschwerpunkten, die für die Implementierung dieses neuen Systems festgelegt wurden, wurden verschiedene Expertenkreise identifiziert: alle Koordinatorinnen und Koordinatoren des CAS Praxisausbildner/in (PA), die Studiengangsleiterinnen und -leiter, die Verantwortlichen für die Praxisausbildung der Hochschulen und die Akteure in der Praxis, d.h. die Arbeitgeber, die Verantwortlichen für die Praxisausbildung und die Praxisausbildner/in (PA) selbst.
Daraufhin wurde für den künftigen CAS Praxisausbildner/in ein Ausbildungsmodell ausgearbeitet. Es konnte vom Rektorat nach positiver Stellungnahme des Leitungskomitees der HES-SO Anfang Oktober 2024 validiert werden. Der validierte Vorschlag besteht darin, das derzeitige CAS Praxisausbildner/in (PA) in ein modulares System umzuwandeln. Dieses sieht einen Grundkurs von 6 ECTS vor, der Zugang zu einer Mikrozertifizierung bietet. Der Grundkurs kann durch ein oder mehrere Module ergänzt werden, die insgesamt 4 ECTS umfassen. Dieses modulare System ermöglicht den Aufbau eines CAS mit 10 ECTS. Die Mikrozertifizierung des Grundkurses verleiht den Status Praxisausbildner/in (PA) und garantiert die finanzielle Entschädigung für die Begleitung der Studierenden durch die Praxisausbildung. In Zusammenarbeit mit der Abteilung Lehre können die Fachbereiche für jeden ihrer Studiengänge die Absolvierung des Grundkurses oder des vollständigen Kurses (6+4 ECTS) für die Studierendenbetreuung verlangen. Die Fachbereiche müssen bis Ende 2024 entscheiden, welches Modell sie für jeden ihrer Studiengänge einführen wollen. Die Absicht des neuen Systems ist es, auch Berufsleuten mit einem Abschluss einer höheren Fachschule (HF) den Zugang zur Ausbildung zu ermöglichen.
Das neue System wird im Frühjahr 2026 implementiert. Die Domänen Gesundheit und Soziale Arbeit müssen nach vier Jahren, d.h. im Jahr 2029, eine Evaluation dieser Einführung vornehmen. Während dieser Zeit werden die Ausbildungen weiterhin subventioniert. Um dem Fehlen von Praxisausbildner/in in bestimmten Sektoren entgegenzuwirken, wird der Einführung des Grundkurses Priorität eingeräumt. Bis zur Einführung des neuen Systems bieten die Hochschulen den CAS Praxisausbildner/in (PA) weiterhin zu den derzeitigen Bedingungen an.
Das Pilotkomitee, 15. Oktober 2024