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Antrag auf provisorischen Status

Wenn Anmeldungen für die Ausbildung noch nicht möglich sind, können Sie mit dem folgenden Formular einen Antrag auf einen provisorischen Status stellen:

Formular «Antrag auf provisorischen Status als PA»

 

Ausbildungsort

Die Ausbildung wird unter Beteiligung aller Hochschulen der Fachbereiche Gesundheit und Soziale Arbeit der HES-SO organisiert. Die verschiedenen Programme basieren auf einem gemeinsamen Studienplan und werden in den folgenden Regionen angeboten:

Dank dieser Organisation können die Teilnehmenden die Ausbildung direkt in der Region der Einrichtung des Gesundheits- oder Sozialbereichs absolvieren, in der sie beschäftigt sind.

 

Organisation der Ausbildung

  • Mikrozertifizierungslehrgang (Basis), der 6 ETCS-Credits entspricht und Zugang zum Status als PA gibt.
  • Vertiefungsmodul, das 4 ECTS-Credits entspricht, um insgesamt 10 ECTS-Credits und damit das vollständige CAS zu erlangen.

Die Ausbildung wird in hybrider Form (Präsenz- und Online-Unterricht) angeboten und ist in 1- bis 3-tägige Blöcke gegliedert. Sie bringt Fachpersonen aus allen Studienrichtungen der Fachbereiche Gesundheit und Soziale Arbeit zusammen und fördert so den Austausch und die interprofessionelle Zusammenarbeit.

Die für die Ausübung der Funktion als Praxisausbildner/in erforderlichen Kompetenzen werden gemäss einem Modell vermittelt, das auf einem Wechsel zwischen theoretischem und praktischem Unterricht basiert, nach den Grundsätzen der Erwachsenenbildung aufgebaut ist und eine aktive Beteiligung der Teilnehmenden an den Kursen, Vorträgen, Gruppenarbeiten und Praxisanalysen erfordert.

Zulassungsbedingungen zur Ausbildung zum/zur Praxisausbildner/in (PA)

Mit Betreuung von Studierenden der HES-SO

  • FH-Bachelordiplom (oder ein von der HES-SO als gleichwertig anerkannter Abschluss), grundsätzlich im Fachbereich Gesundheit oder Soziale Arbeit, UND Nachweis einer mindestens zweijährigen Berufserfahrung zu 50 % in der Schweiz nach Erhalt des Diploms in einem Beruf der FH-Studiengänge Gesundheit oder Soziale Arbeit und in einem der Einsatzbereiche dieser Berufe UND Betreuung von Studierenden in der FH-Praxisausbildung während der letzten zwei Jahre vor Beginn der Ausbildung oder Verpflichtung zur Ausübung der Funktion als PA HES-SO während der Ausbildung.

ODER

  • HF-Abschluss (oder ein von der HES⁠-⁠SO als gleichwertig anerkannter Abschluss) im Fachbereich Gesundheit oder Soziale Arbeit UND Nachweis einer mindestens fünfjährigen Berufserfahrung zu 50 % in der Schweiz nach Erhalt des Abschlusses in einem Beruf der FH-Studiengänge Gesundheit oder Soziale Arbeit und in einem der Einsatzbereiche dieser Berufe UND Betreuung von Studierenden in der FH-Praxisausbildung während der letzten zwei Jahre vor Beginn der Ausbildung oder Verpflichtung zur Ausübung der Funktion als PA HES-SO während der Ausbildung.

Obligatorische zusätzliche Bedingungen

Ohne Betreuung von Studierenden der HES-SO

  • Abschluss der Tertiärstufe A oder B UND Nachweis einer mindestens fünfjährigen Berufserfahrung zu 50 % in der Schweiz nach Erhalt des Abschlusses in einem Beruf der FH-Studien­gänge Gesundheit oder Soziale Arbeit und in einem der Einsatzbereiche dieser Berufe, UND Nachweis der Betreuung von Studierenden der Fachbereiche Gesund­heit oder Soziale Arbeit in der Praxisausbildung während der Ausbildung.
  • Übernahme der gesamten Kosten der Weiterbildung, die einer von der Organisations­hochschule festgelegten Gebühr entsprechen.

Kosten

Die Kosten für die Mikrozertifizierung und/oder das Certificate of Advanced Studies HES⁠-⁠SO Praxisausbildner/in werden von der HES⁠-⁠SO subventioniert. Die Kostenbeteiligung der Teilnehmenden beträgt CHF 300.– für die Mikrozertifizierung und CHF 500.– für das CAS HES-SO Praxisausbildner/in. Die Organisationshochschule erhebt zudem von allen Teilnehmenden eine Anmeldegebühr von CHF 200.–.

Personen, die zwar zugelassen sind, aber die Rahmenbedingungen gemäss Artikel 5 und 6  des Reglementes für den Mikrozertifizierungslehrgang und den Zertifikatslehrgang Certificate of Advanced Studies (CAS) HES-SO Praxisausbildner/in nicht erfüllen, müssen die gesamten Kosten der Weiterbildung übernehmen.

Befreiung von Ausbildungsteilen

Je nach bisherigem Werdegang und auf der Grundlage eines formellen Verfahrens kann die HES⁠-⁠SO Fachpersonen aus dem Gesundheits- und Sozialbereich aufgrund eines Antrags auf Anerkennung der Gleichwertigkeit einer Ausbildung von der gesamten oder einem Teil der HES⁠-⁠SO-Ausbildung für PA befreien. Dieses Verfahren muss zwingend vor der Anmeldung zur PA-Ausbildung durchgeführt werden.