Zulassungsbedingungen zur Ausbildung zum/zur Praxisausbildner/in (PA)
Mit Betreuung von Studierenden der HES-SO
- FH-Bachelordiplom (oder ein von der HES-SO als gleichwertig anerkannter Abschluss), grundsätzlich im Fachbereich Gesundheit oder Soziale Arbeit, UND Nachweis einer mindestens zweijährigen Berufserfahrung zu 50 % in der Schweiz nach Erhalt des Diploms in einem Beruf der FH-Studiengänge Gesundheit oder Soziale Arbeit und in einem der Einsatzbereiche dieser Berufe UND Betreuung von Studierenden in der FH-Praxisausbildung während der letzten zwei Jahre vor Beginn der Ausbildung oder Verpflichtung zur Ausübung der Funktion als PA HES-SO während der Ausbildung.
ODER
- HF-Abschluss (oder ein von der HES-SO als gleichwertig anerkannter Abschluss) im Fachbereich Gesundheit oder Soziale Arbeit UND Nachweis einer mindestens fünfjährigen Berufserfahrung zu 50 % in der Schweiz nach Erhalt des Abschlusses in einem Beruf der FH-Studiengänge Gesundheit oder Soziale Arbeit und in einem der Einsatzbereiche dieser Berufe UND Betreuung von Studierenden in der FH-Praxisausbildung während der letzten zwei Jahre vor Beginn der Ausbildung oder Verpflichtung zur Ausübung der Funktion als PA HES-SO während der Ausbildung.
Obligatorische zusätzliche Bedingungen
- Anstellung in einer Einrichtung, die die Vereinbarung über die Praxisausbildung der HES-SO unterzeichnet hat.
- Schriftliches Einverständnis des Arbeitgebers.
Ohne Betreuung von Studierenden der HES-SO
- Abschluss der Tertiärstufe A oder B UND Nachweis einer mindestens fünfjährigen Berufserfahrung zu 50 % in der Schweiz nach Erhalt des Abschlusses in einem Beruf der FH-Studiengänge Gesundheit oder Soziale Arbeit und in einem der Einsatzbereiche dieser Berufe, UND Nachweis der Betreuung von Studierenden der Fachbereiche Gesundheit oder Soziale Arbeit in der Praxisausbildung während der Ausbildung.
- Übernahme der gesamten Kosten der Weiterbildung, die einer von der Organisationshochschule festgelegten Gebühr entsprechen.