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Zulassungsbedingungen zur Ausbildung zum/zur Praxisausbildner/in (PA)

Mit Betreuung von Studierenden der HES-SO

  • FH-Bachelordiplom (oder ein von der HES-SO als gleichwertig anerkannter Abschluss), grundsätzlich im Fachbereich Gesundheit oder Soziale Arbeit, UND Nachweis einer mindestens zweijährigen Berufserfahrung zu 50 % in der Schweiz nach Erhalt des Diploms in einem Beruf der FH-Studiengänge Gesundheit oder Soziale Arbeit und in einem der Einsatzbereiche dieser Berufe UND Betreuung von Studierenden in der FH-Praxisausbildung während der letzten zwei Jahre vor Beginn der Ausbildung oder Verpflichtung zur Ausübung der Funktion als PA HES-SO während der Ausbildung.

ODER

  • HF-Abschluss (oder ein von der HES⁠-⁠SO als gleichwertig anerkannter Abschluss) im Fachbereich Gesundheit oder Soziale Arbeit UND Nachweis einer mindestens fünfjährigen Berufserfahrung zu 50 % in der Schweiz nach Erhalt des Abschlusses in einem Beruf der FH-Studiengänge Gesundheit oder Soziale Arbeit und in einem der Einsatzbereiche dieser Berufe UND Betreuung von Studierenden in der FH-Praxisausbildung während der letzten zwei Jahre vor Beginn der Ausbildung oder Verpflichtung zur Ausübung der Funktion als PA HES-SO während der Ausbildung.

 

Obligatorische zusätzliche Bedingungen

 

Ohne Betreuung von Studierenden der HES-SO

  • Abschluss der Tertiärstufe A oder B UND Nachweis einer mindestens fünfjährigen Berufserfahrung zu 50 % in der Schweiz nach Erhalt des Abschlusses in einem Beruf der FH-Studien­gänge Gesundheit oder Soziale Arbeit und in einem der Einsatzbereiche dieser Berufe, UND Nachweis der Betreuung von Studierenden der Fachbereiche Gesund­heit oder Soziale Arbeit in der Praxisausbildung während der Ausbildung.
  • Übernahme der gesamten Kosten der Weiterbildung, die einer von der Organisations­hochschule festgelegten Gebühr entsprechen.