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Je nach ihrer Vorbildung und auf der Basis von Gleichwertigkeiten kann die HES⁠-⁠SO Fachkräfte des Bereichs Gesundheit und Soziale Arbeit von dem Besuch der Ausbildung CAS PA befreien.

Eine Gleichwertigkeit des Abschlusses kann ganz gewährt werden, sofern das Programm der früheren bestandenen Ausbildung von der HES⁠-⁠SO als gleichwertig anerkannt wurde (siehe die beigefügten Listen).

Ausserdem müssen für die Beantragung einer Gleichwertigkeit der Ausbildung mit dem CAS HES⁠-⁠SO PA die folgenden Bedingungen erfüllt sein:

  • FH-Bachelordiplom oder von der HES⁠-⁠SO als gleichwertig anerkannter Abschluss, im Prinzip im FH-Fachbereich Gesundheit oder Soziale Arbeit;
  • Mindestens zweijährige Berufserfahrung zu 50 % in der Schweiz nach Erhalt des Diploms, in einem Beruf der FH-Studiengänge Gesundheit oder Soziale Arbeit und in einem der Einsatzbereiche dieser Berufe;
  • Anstellung bei einer Institution, die die Vereinbarung über  die Praxisausbildung HES⁠-⁠SO unterzeichnet hat.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte das Sekretariat Praxisausbildung per E-Mail.