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Zulassungsbedingungen für die Weiterbildung

Interessierte, die über keinen Hochschulabschluss verfügen, können im Rahmen eines Sur-Dossier-Verfahrens zu den Weiterbildungen zugelassen werden. Dieses Verfahren erfordert mindestens einen Lebenslauf, Bescheinigungen über die absolvierten Ausbildungen sowie Arbeitszeugnisse. Die Anforderungen werden in den Studienreglementen präzisiert (verfügbar auf den Webseiten der betreffenden Hochschulen). Die Zahl der Ausbildungsplätze für Personen, die sur Dossier zugelassen werden, ist begrenzt.

Die Hochschulen bieten auch Fort- und Weiterbildungen ohne Zertifikatsabschluss an. Für diese Kurse gelten andere Zulassungskriterien. Voraussetzungen, Dauer des Studiums und Anforderungen sind unterschiedlich. Wenn Sie weitere Informationen dazu möchten, nehmen Sie bitte Kontakt mit der betreffenden Hochschule auf.