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Interessierte, die eine Vorbildung erfolgreich abgeschlossen haben, die auf der offiziellen und dynamischen Liste der als gleichwertig anerkannten Ausbildungen aufgeführt ist, können bei der HES-SO eine Bestätigung der Anerkennung der Funktionsgleichwertigkeit beantragen.

Zu beachten ist, dass es sich bei dieser Bestätigung nicht um ein Weiterbildungsdiplom handelt. Sie anerkennt lediglich die Gleichwertigkeit der Funktion. Die betroffene Person kann damit Studierende der HES-SO in der praktischen Ausbildung betreuen und die Institutionen erhalten ebenso wie andere Partnereinrichtungen Anspruch auf Entschädigung.
 

Anforderungen

Um die Anerkennung der Funktionsgleichwertigkeit zu beantragen, müssen die Zulassungsbedingungen zum Mikrozertifizierungslehrgang und zum CAS HES-SO Praxisausbildner/in erfüllt sein. Diese finden Sie im Reglement.
 

Verfahren zur Anerkennung der Funktionsgleichwertigkeit (Bestätigung)

Der Antrag muss auf elektronischem Wege an das Prorektorat Lehre der HES-SO gesendet werden (equivalence.fp(at)hes-so.ch). Anträge können jederzeit eingereicht werden, werden aber nur einmal pro Monat bearbeitet.

Die erforderlichen Unterlagen zur Prüfung des Antrags umfassen:

  1. Antrag zur Anerkennung der Funktionsgleichwertigkeit Praxisausbildnerin / Praxisausbildner HES-SO (Formular)
  2. Motivationsschreiben zur Begründung des Gleichwertigkeitsantrags;
  3. Lebenslauf;
  4. Kopie des Abschlusses oder der Abschlüsse, die dem Antrag zugrunde liegen;
  5. Kopie der Noten, die in der früheren Ausbildung oder in den früheren Ausbildungen erreicht wurden, gegebenenfalls mit Angabe der Anzahl der erworbenen ECTS-Credits;
  6. eidesstattliche Erklärung oder Nachweise betreffend die bereits geleistete Betreuung von FH-Studierenden über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren.

Für die meisten Ausbildungen, die als gleichwertig anerkannt werden, aber an einer Institution ausserhalb des Netzwerks der HES-SO abgeschlossen wurden, muss ein E-Learning-Modul über das Berufsbildungssystem der HES-SO im Umfang von 1 ECTS-Credit absolviert werden. Der Zugang zu diesem Modul wird nach Prüfung der Unterlagen gewährt. Nach dem erfolgreichen Abschluss dieses Moduls wird Ihnen die Bestätigung der Funktionsgleichwertigkeit per Post zugestellt.

Verfahrenskosten

Die Kosten des Verfahrens zur Anerkennung der Funktionsgleich¬wertigkeit belaufen sich auf CHF 150.– und werden direkt durch das Rektorat der HES-SO in Rechnung gestellt.

Fristen

Das Dossier wird innerhalb von drei Monaten nach Bezahlung der Verfahrenskosten behandelt.

FAQ

Non, l'équivalence de fonction s'adresse à des profesionnel·les ayant déjà eu une expérience d'encadrement d'étudiant·es HES.

Les critères minimum pour une demande d'équivalence de fonction sont référencées dans le règlement de la fomation HES-SO des praticien·nes formateurs·trices à l'art. 5 et à l'art. 6.

Pour l’attribution d’une équivalence de fonction, seule la validation des critères minimum requis est prise en compte. Les expériences supplémentaires, qu’elles soient quantitatives ou qualitatives, ne sont pas retenues pour la décision.