Studierst du an der HES-SO? Die Kompetenzzentrum für Nachhaltigkeit in Zusammenarbeit mit der Plattform Gleichstellung und Diversität unterstützt dich, mit einem eigenen Projekt zum ökologischen und gesellschaftlichen Wandel beizutragen.
Reiche deinen Projektvorschlag ein und profitiere von einem finanziellen Zustupf.
Die HES-SO lanciert eine Ausschreibung für Studierende und den Studierendenverbände, um Initiativen zu fördern, die den gesellschaftlichen und ökologischen Wandel vorantreiben.
Unten findest du wichtige Informationen dazu, wie du einen Projektvorschlag ausarbeiten und einreichen kannst. Achtung: Sämtliche Bestimmungen in Zusammenhang mit der Projektauschreibung befinden sich hier.
Falls du für die Zusammenstellung des Projektvorschlags Unterstützung brauchst, kannst du gerne die Kompetenzzentrum für Nachhaltigkeit der HES-SO kontaktieren.
Ein Projektvorschlag darf eingereicht werden:
- von einzelnen Studierenden oder einer Gruppe von Studierenden
- von einem Studierendenverband der HES-SO
- vom Dachverband für die Studierendenvereinigungen der HES-SO.
Die/der Projektverantwortliche muss während der gesamten Projektdauer an einer der Hochschulen des HES-SO-Netzwerks immatrikuliert sein.
Weitere Personen, die bei einem Projekt mitwirken dürfen, sind: Studierende, Dozierende und Mitarbeitende der HES-SO sowie externe Verbände und Organisationen.
Es werden alle Arten von studentischen Initiativen unterstützt, die sich dem Aktionsplan zur Stärkung der Nachhaltigen Entwicklung 2025–2030 (Politique de renforcement de la durabilité (PRD), nur auf Französisch verfügbar) der HES-SO verschreiben und sich an den darin verankerten zentralen Absichten zur Nachhaltigkeit der HES-SO orientieren.
Die eingereichten Projekte müssen mindestens eine der neun im Aktionsplan PRD 25–30 definierten Absichten verfolgen und/oder sich auf einen der Handlungsschwerpunkte der Rahmenpolitik der HES-SO im Bereich Gleichstellung, Diversität und Inklusion beziehen.
Die Projekte dürfen unterschiedlichster Natur sein, zum Beispiel aus den Bereichen:
- Kommunikation, Information und Sensibilisierung
- Event-Organisation
- Bildung und Lehre (Praxis, Workshops, Seminare, Konferenzen, Exkursionen usw.)
- Nachhaltiges Management an Hochschulen
- Aufbau von Netzwerken, Verbänden, Kollektiven
- Kunst und Kultur
- Studien, Dokumentationen und Umfragen
- u. v. m.
Ein Projekt muss spätestens 1 Monat nach Bekanntgabe des Finanzierungsentscheids begonnen werden und innerhalb von maximal 12 Monaten abgeschlossen sein.
Inhalt eines Projektvorschlags
Ein Projektvorschlag muss folgende Dokumente enthalten (bitte die vorgegebenen Formulare verwenden):
- Projektbeschrieb, unterzeichnet von der/dem projektverantwortlichen Student:in, der/dem Nachhaltigkeitsbeauftragten und dem Rektorat der Hochschule -> Formular
- detailliertes Projektbudget -> Formular
Fristen
Die Projekte dürfen jederzeit per E-Mail bei der Kompetenzzentrum für Nachhaltigkeit (CCD) der HES-SO eingereicht werden: durabilite(at)hes-so.ch.
Die Projekte werden in der Reihenfolge ihres Eingangs erfasst und jeweils gruppenweise einmal im Monat durch die CCD evaluiert.
Evaluationskriterien
Die CCD evaluiert die Projektvorschläge nach folgenden Kriterien:
- Relevanz: Das Projekt verfolgt eine der neun im Aktionsplan PRD 25–30 definierten Absichten und/oder bezieht sich auf einen der Handlungsschwerpunkte der Rahmenpolitik der HES-SO im Bereich Gleichstellung, Diversität und Inklusion.
- Machbarkeit: Das Projekt ist realistisch, es berücksichtigt den Kontext, in dem es realisiert wird, sowie eventuelle Hindernisse.
- Kohärenz: Das Projekt stützt sich auf das Leitbild der Hochschule. Es knüpft an bereits an der Hochschule bestehende Initiativen zur Nachhaltigen Entwicklung an.
Den Finanzierungsentscheid fällt das Vizerektorat Qualität und soziale Verantwortung, nach Rücksprache mit der CCD. Unterstützungsleistungen werden so lange vergeben, bis die hierfür für jährlich zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel aufgebraucht sind.
Höhe Förderbeitrag
Im Rahmen der Ausschreibung 2026 sind insgesamt 10'000 CHF zur Projektförderung vorgesehen.
Projekte, welche die Kriterien erfüllen, können mit maximal 2'000 CHF gefördert werden.
Studierendenvereinigungen, die ein Projekt einreichen und zudem Mitglied des Dachverbands FAE sind, können zusätzlich beim Fonds inter-associatif der Fédération des associations étudiantes de la HES-SO (FAE) eine Förderung beantragen.
Zudem können die betreffenden Hochschulen oder andere Geldgeber für eine Ko-Finanzierung in Form von Sach- oder Finanzbeiträgen angefragt werden.
Zuschussfähige Aufwendungen
Generell sind alle im Zuge der Umsetzung eines ausgewähltes Projekts anfallenden Aufwendungen unterstützungsfähig. Zum Beispiel:
- Arbeitsstunden von Studierenden, die Teil des Projektteams sind (25 CHF/h brutto)
- Fahrspesen
- Materialkosten
- Kosten für extern eingeholte Leistungen und Expertisen, die nicht auch intern an der HES-SO verfügbar sind.
Auszahlungsmodalitäten
Unterstützungsbeiträge für Projekte von Studierenden, die nicht Mitglied einer Studierendenvereinigung sind, werden auf das Bankkonto der jeweiligen Hochschule überwiesen. Bei Projekten, die mit einer Studierendenvereinigung oder der FAE in Verbindung stehen, werden die Zuschüsse auf das Bankkonto der jeweiligen Vereinigung bzw. der FAE überwiesen.
Sämtliche Bestimmungen in Zusammenhang mit der Projektauschreibung befinden sich hier.
- Absprache mit den Nachhaltigkeitsbeauftragten
Vor Einreichen eines Projekts konsultiert der/die Projektverantwortliche den/die Nachhaltigkeitsbeauftragte:n der jeweiligen Hochschule, um sich bezüglich Relevanz, Machbarkeit und Kohärenz des Projekts abzusichern und eventuell notwendige Ko-Finanzierungen zu ermitteln.
- Projektumsetzung
Wird einem Projekt die finanzielle Unterstützung zugesichert, setzt der/die Projektverantwortliche dieses wie beschrieben um. Jegliche relevante Änderungen bezüglich Inhalt, Budget oder Planung müssen der Kompetenzzentrum für Nachhaltigkeit (CCD) der HES-SO per E-Mail mitgeteilt werden.
- Abschlussbericht
Nach Abschluss des Projekts muss via E-Mail ein kurzer Bericht an die CCD eingereicht werden, in dem alle Tätigkeiten, die konkreten Ergebnisse sowie eine Abschlussbilanz aufgeführt sind. Eine Vorlage hierzu wird den Förderempfangenden zu Beginn des Projekts zugestellt.
- Nachhaltigkeits-Charta für Studierendenvereinigungen
Die Studierendenvereinigungen, die von einem finanziellen Beitrag im Rahmen des hier beschriebenen Dispositivs profitieren, werden herzlich dazu ermutigt, die Charta für Nachhaltige Entwicklung für Studierendenvereinigungen (Charte d'engagement pour la durabilité destinée aux associations étudiantes, nur auf Französisch verfügbar) zu unterschreiben. Indem sie dies tun, bezeugen sie ihren Willen, ihren Dienst und ihre Handlungen in den Namen ökologischer und sozialer Verantwortung zu stellen.