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Im Gegensatz zum Personal sind Studierende nicht durch das Arbeitsgesetz vor Belästigung geschützt.

Belästigung weist im Hochschulbereich einige Besonderheiten auf: Zum einen ist das Machtverhältnis zwischen den Mitgliedern des Lehrkörpers und den Studierenden asymmetrisch. Zum andern sind Studierende im Praktikum oder in der Praxisausbildung mit einer doppelten Abhängigkeit konfrontiert – sowohl gegenüber den Unternehmen oder Einrichtungen, in denen sie diese Ausbildungsetappen absolvieren, als auch gegenüber der Ausbildungsstätte. In beiden Umfeldern sind sie Risiken ausgesetzt.

Die HES⁠-⁠SO ist sich dieser Risiken bewusst und nimmt sie sehr ernst. Im Jahr 2024 führte sie eine Umfrage über sexuelle und sexistische Belästigung in ihrer Gemeinschaft durch. Die Ergebnisse zeigen unter anderem, dass rund ein Drittel der Befragten schon einmal entwürdigende oder sexistische Bemerkungen innerhalb der HES-SO miterlebt hat. Allgemein werden Frauen (50%) häufiger sexuell und sexistisch belästigt als Männer (25%). Personen, die sich weder als Frau noch als Mann definieren, sind jedoch am meisten gefährdet (64 %). Diese Zahlen machen deutlich, dass alle belästigt werden können, aber Frauen und Minderheiten (insbesondere LGBTIQ+ sowie Menschen mit Migrationshintergrund, die rassistisch diskriminiert werden oder in prekären Situationen leben) sind am stärksten betroffen.