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Anpassung der Studiengebühren der HES‑SO

Actualité HES-SO Publié le 10.10.2024. Mis à jour le 10.10.2024.

Der Regierungsausschuss der HES-SO hat beschlossen, die Studiengebühren pro Semester anzupassen. Ab Beginn des Studienjahres 2025/2026 beträgt die Studiengebühr für Schweizer Studierende (d. h. gemäss Definition der FHV Studierende mit Schweizer Staatsbürgerschaft oder steuerlichem Wohnsitz in der Schweiz) im Bachelor- und Masterstudium neu CHF 700 statt wie bisher CHF 500. Ausländische Studierende* müssen eine Studiengebühr von CHF 1050 pro Semester entrichten.

© HES-SO / Guillaume Perret

Diese Massnahme ist Teil der Finanzplanung 2025–2028. Sie gilt ab dem Herbstsemester 2025 sowohl für Studierende, die ihr Studium bereits aufgenommen haben, als auch für Personen, die sich zu diesem Zeitpunkt erstmals immatrikulieren.

Der Regierungsausschuss berücksichtigte bei seiner Entscheidung insbesondere die Tatsache, dass die Studiengebühren seit der Gründung der HES-SO im Jahr 1998 nie angepasst worden waren. Er bezog sich zudem auf die interkantonale Vereinbarung der Fachhochschule der Westschweiz, die vorsieht, dass die Studiengebühren an der HES-SO den Gebühren an den anderen Schweizer Fachhochschulen (FH) entsprechen müssen. Diese bewegen sich derzeit für Schweizer Studierende zwischen CHF 700 und CHF 1000 pro Semester. Mit Studiengebühren von CHF 700 wird die HES-SO für Schweizer Studierende weiterhin eine der beiden erschwinglichsten Fachhochschulen des Landes sein.

Der Regierungsausschuss ist sich bewusst, dass diese Anpassung das Budget einiger Studierender belasten kann. Seiner Ansicht nach handelt es sich aber um einen angemessenen zusätzlichen Beitrag zu den Ausbildungskosten und zur Entwicklung der Hochschulen der HES-SO. Es ist darauf hinzuweisen, dass die kantonalen und eidgenössischen Subventionen mehr als 95 % der Kosten des Studiums an einer Hochschule decken. Zudem ist das Niveau der Studiengebühren in der Schweiz im internationalen Vergleich relativ niedrig.

Studierende, die mit finanziellen Schwierigkeiten konfrontiert sind, werden gebeten, sich an ihre Hochschule oder die zuständigen Stellen in ihrem Kanton zu wenden und ihren Anspruch auf Unterstützung prüfen zu lassen.

Zur Erinnerung: Der Regierungsausschuss ist das strategische Steuerungsorgan der HESSO. Er setzt sich aus den für die Bildung zuständigen Staatsrätinnen und Staatsräten der Westschweizer Partnerkantone der Institution zusammen.

*Als ausländische Studierende im Sinne der FHV gelten Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft, die ihren steuerlichen Wohnsitz zum Zeitpunkt der Immatrikulation nicht in der Schweiz haben.

FAQ

  • Alle Studierenden: sowohl solche, die ihr Studium bereits begonnen haben, als auch solche, die sich im Herbst 2025 erstmals immatrikulieren.
  • Zu Beginn des Studienjahres 2025/2026.
  • Die Hochschulen werden die Rechnungen nach demselben Zeitplan wie in den vergangenen Jahren an die Studierenden schicken.
  • Jeder Kanton verfügt über ein eigenes Stipendiensystem.
  • Die HES-SO ermutigt Studierende, die mit finanziellen Schwierigkeiten konfrontiert sind, ihren Anspruch prüfen zu lassen.
  • Die Webseite der HES-SO listet eine Reihe von Möglichkeiten auf, die Studierenden zur Verfügung stehen
  • Die Studiengebühren waren seit der Gründung der HES-SO im Jahr 1998 immer gleich hoch. Nach 26 Jahren ohne jede Änderung erscheint die Entscheidung, sie anzupassen, daher legitim.
  • Die interkantonale Vereinbarung der Fachhochschule der Westschweiz sieht zudem vor, dass der Betrag der Studiengebühren jenem an den anderen Schweizer Fachhochschulen entspricht (Art. 43 Abs. 2). An den Schweizer Fachhochschulen bewegen sich die Studiengebühren für Schweizer Studierende zwischen 700 CHF und 1000 CHF pro Semester.
  • Mit Semestergebühren von 700 CHF wird die HES-SO für Schweizer Studierende zusammen mit der FHNW, die gleich hohe Gebühren verlangt, weiterhin eine der beiden erschwinglichsten Fachhochschulen sein.
  • «Schweizer» Studierende (d. h. gemäss FHV-Definition Studierende mit Schweizer Staatsbürgerschaft oder steuerlichem Wohnsitz in der Schweiz) und ihre Eltern tragen durch Steuern zur öffentlichen Finanzierung der Ausbildung bei. Vor diesem Hintergrund wird von ausländischen Studierenden eine zusätzliche Beteiligung verlangt. Als ausländische Studierende im Sinne der FHV gelten Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft, die ihren steuerlichen Wohnsitz zum Zeitpunkt der Immatrikulation nicht in der Schweiz haben.
  • Die meisten Schweizer Fachhochschulen erheben bereits heute unterschiedliche Studiengebühren für Schweizer und ausländische Studierende. Bis anhin waren nur die HES-SO und die Hochschule Luzern (HSLU) davon ausgenommen.
  • Mit CHF 1050 bewegt sich der zusätzliche Beitrag, der von ausländischen Studierenden für ein Studium an der HES-SO verlangt wird, auf einem Niveau, das vergleichbar ist mit den Studiengebühren der anderen Fachhochschulen der Schweiz.
  • Im internationalen Vergleich bleiben die Studiengebühren für ausländische Studierende in der Schweiz auf einem sehr akzeptablen Niveau.
  • Die interkantonale Vereinbarung der Fachhochschule der Westschweiz sieht vor, dass der Betrag der Studiengebühren an der HES-SO jenem an den anderen Schweizer Fachhochschulen entspricht (Art. 43 Abs. 2).
  • Diese Tabelle zeigt, dass die HES-SO zusammen mit der FHNW auch weiterhin zu den erschwinglichsten Fachhochschulen der Schweiz zählt.
  • Diese Tabelle zeigt, dass Studiengebühren in der Höhe von CHF 700, wie sie die HES-SO ab Herbst 2025 erheben wird, im Vergleich zu den Gebühren an den universitären Hochschulen im nationalen Durchschnitt liegen werden.
  • Die interkantonale Vereinbarung der Fachhochschule der Westschweiz legt fest, dass die Studiengebühren direkt an die Hochschulen fliessen (Art. 53 Abs. 1 Bst. a).
  • Die zusätzlichen Einnahmen können somit von den Hochschulen der HES-SO zur Verbesserung der Studienbedingungen verwendet wenden.
  • Die zusätzlichen Gelder – etwas mehr als 3 Millionen CHF im Jahr 2025 und rund 12 Millionen CHF pro Jahr im Zeitraum 2026–2028 – können für Massnahmen auf Hochschulebene mobilisiert werden und kommen somit direkt den Studierenden zugute.
  • Der Regierungsausschuss (Art. 19 Bst. l der interkantonalen Vereinbarung der Fachhochschule der Westschweiz).