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Anpassung der Studiengebühren der HES‑SO

Actualité HES-SO Publié le 10.10.2024. Mis à jour le 10.10.2024.

Der Regierungsausschuss der HES-SO hat beschlossen, die Studiengebühren pro Semester anzupassen. Ab Beginn des Studienjahres 2025/2026 beträgt die Studiengebühr für Schweizer Studierende (d. h. gemäss Definition der FHV Studierende mit Schweizer Staatsbürgerschaft oder steuerlichem Wohnsitz in der Schweiz) im Bachelor- und Masterstudium neu CHF 700 statt wie bisher CHF 500. Ausländische Studierende* müssen eine Studiengebühr von CHF 1050 pro Semester entrichten.

© HES-SO / Guillaume Perret

Diese Massnahme ist Teil der Finanzplanung 2025–2028. Sie gilt ab dem Herbstsemester 2025 sowohl für Studierende, die ihr Studium bereits aufgenommen haben, als auch für Personen, die sich zu diesem Zeitpunkt erstmals immatrikulieren.

Der Regierungsausschuss berücksichtigte bei seiner Entscheidung insbesondere die Tatsache, dass die Studiengebühren seit der Gründung der HES-SO im Jahr 1998 nie angepasst worden waren. Er bezog sich zudem auf die interkantonale Vereinbarung der Fachhochschule der Westschweiz, die vorsieht, dass die Studiengebühren an der HES-SO den Gebühren an den anderen Schweizer Fachhochschulen (FH) entsprechen müssen. Diese bewegen sich derzeit für Schweizer Studierende zwischen CHF 700 und CHF 1000 pro Semester. Mit Studiengebühren von CHF 700 wird die HES-SO für Schweizer Studierende weiterhin eine der beiden erschwinglichsten Fachhochschulen des Landes sein.

Der Regierungsausschuss ist sich bewusst, dass diese Anpassung das Budget einiger Studierender belasten kann. Seiner Ansicht nach handelt es sich aber um einen angemessenen zusätzlichen Beitrag zu den Ausbildungskosten und zur Entwicklung der Hochschulen der HES-SO. Es ist darauf hinzuweisen, dass die kantonalen und eidgenössischen Subventionen mehr als 95 % der Kosten des Studiums an einer Hochschule decken. Zudem ist das Niveau der Studiengebühren in der Schweiz im internationalen Vergleich relativ niedrig.

Studierende, die mit finanziellen Schwierigkeiten konfrontiert sind, werden gebeten, sich an ihre Hochschule oder die zuständigen Stellen in ihrem Kanton zu wenden und ihren Anspruch auf Unterstützung prüfen zu lassen.

Zur Erinnerung: Der Regierungsausschuss ist das strategische Steuerungsorgan der HESSO. Er setzt sich aus den für die Bildung zuständigen Staatsrätinnen und Staatsräten der Westschweizer Partnerkantone der Institution zusammen.

*Als ausländische Studierende im Sinne der FHV gelten Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft, die ihren steuerlichen Wohnsitz zum Zeitpunkt der Immatrikulation nicht in der Schweiz haben.

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