Anerkennung ausländischer Diplome für die Zulassung zu Bachelorstudiengängen
Für ausländische Diplome gilt als Grundvoraussetzung für jede Zulassung zum Fachhochschulstudium (mit Ausnahme des Studiengangs Visuelle Gestaltung) eine nachgewiesene, mindestens einjährige geregelte Berufserfahrung auf dem Gebiet des gewählten Studiengangs.
Um an einer Fachhochschule zugelassen zu werden, müssen Inhaber/innen von ausländischen Vorbildungsausweisen, die eine 3-jährige Ausbildung auf Sekundarstufe II nachweisen können, grundsätzlich eine Aufnahmeprüfung absolvieren.
Inhaber/innen von ausländischen Vorbildungsausweisen werden ohne Aufnahmeprüfung zulassen, wenn ihr Abschluss mit einer schweizerischen Berufsmaturität oder mit einer eidgenössisch (schweizerisch) anerkannten Maturität (gymnasiale Maturität) vergleichbar ist.
Ob eine ausländische gymnasiale Maturität einer schweizerischen Maturität entspricht, entscheidet die aufnehmende Hochschule selbständig.
Die Konferenz der Fachhochschulen der Schweiz hat Empfehlungen bezüglich der Zulassung zu FH-Studien und der Anerkennung ausländischer Diplome herausgegeben.