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Reglement über die Zulassung zu den Bachelorstudiengängen der HES-SO
Das legt die allgemeinen Modalitäten zur Anwendung der Fachhochschulgesetzgebung des Bundes fest, insbesondere der Verordnung des EVD über die Zulassung zu Fachhochschulstudien vom 2. September 2005, für die Zulassung zu Bachelorstudiengängen an der HES-SO und der HES-S2.
Besondere Modalitäten für die einzelnen Bereiche
Die vom Leitungsausschuss der HES-SO verabschiedeten Richtlinien legen die besonderen Modalitäten fest, die spezifisch für jeden Bereich sind:
Geltende Reglemente für den Bereich Soziale Arbeit1
Die Zulassungsbedingungen für den Bereich Soziale Arbeit sind in den Richtlinien für die Zulassung im Bereich Soziale Arbeit der Fachhochschule Westschweizfestgehalten. Für die Zulassung zum Studiengang Psychomotorik-Therapie gelten besondere Bestimmungen.
Das Vorbereitungsjahr ermöglicht es den nach dem Zulassungsverfahren bei den Ausbildungseinrichtungen im Bereich Gesundheit zugelassenen Studierenden, die für die Aufnahme des Bachelorstudiengangs erforderlichen beruflichen Grundkenntnisse und -fertigkeiten zu erwerben.
Die Übergangsrichtlinien für das Vorbereitungsjahr (Zusatzmodule) für die Studiengänge des Bereichs Gesundheit der HES-SO legen die Organisation und Voraussetzungen für das Bestehen des Vorbereitungsjahrs an den Ausbildungsstandorten des Bereichs Gesundheit sowie die Stellung der Studierenden, die dieses Übergangsjahr absolvieren, fest. Diese Richtlinien gelten nicht für den Studiengang Psychomotorik-Therapie.
Für Inhaber/innen eines ausländischen Diploms gelten die Bestimmungen betreffend die Überprüfung der Echtheit ausländischer Diplome, in denen die Prozedur definiert wird, die die Ausbildungsstandorte für die Überprüfung der Echtheit ausländischer Titel anwenden müssen, die keine offizielle Anerkennung erhalten.
1Diese Bedingungen werden für das nächste Zulassungs-verfahren geändert.
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Ausführungsbestimmungen der Bereiche Gesundheit und Soziale Arbeit1
Ausführungsbestimmungen der Richtlinien für die Zulassung in den Bereichen Gesundheit und Soziale Arbeit
der Richtlinien für die Zulassung zum Studiengang Psychomotorik-Therapie
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