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Der Zertifikatslehrgang (CAS) der HES-SO zum/zur Praxisausbildner/in FH ermöglicht den Teilnehmern und Teilnehmerinnen, ihre Kompetenzen als Praxisausbildner/innen im Rahmen einer Ausbildung zu entwickeln, bei der sich Theorie und Praxis (pädagogische Betreuung von Studierenden) abwechseln. Der dynamische Ansatz der Ausbildung fördert die Reflexion und die aktive Beteiligung der Absolvierenden des Kurses.
Die Broschüre 2010 enthält alle Informationen zum Ausbildungsangebot.
Weitere Informationen sind im Rahmenstudienplan CAS Praxisausbildner/in, im Gesuch für einen neuen Zertifikatslehrgang (CAS) sowie in den Richtlinien für den Zertifikatslehrgang Certificate of Advanced Studies (CAS) zum Praxisausbildner HES-SO enthalten.
Die HES-SO investierte jährlich CHF 700'000.- in den Zertifikatslehrgang CAS HES-SO Praxisausbildner/in.
Die Zahl der bis am 1. April 2009 von der HES-SO zertifizierten Praxisausbildner/innen betrug 1'091. Organisation der Kurse
Dieser Zertifikatslehrgang (CAS) entspricht 15 ECTS-Credits (European Credit Transfer and Accumulation System). Ein ECTS-Credit entspricht einem studentischen Arbeitsaufwand von 30 Stunden. Für diesen CAS entspricht dies ca. 1/3 Präsenzunterricht sowie 2/3 persönlicher Arbeit der Studierenden.
Bei dieser berufsbegleitenden Ausbildung sind für die 150 Stunden Präsenzunterricht grundsätzlich 25 Kurstage vorgesehen (auf 12 Monate verteilt).
Der Zertifikatslehrgang CAS Praxisausbildner/in FH wird regional an fünf verschiedenen Orten angeboten:
Bern, Jura, Neuenburg (ARC) und Freiburg Kurs 2010-2011 Wallis Kurs 2009-2010 Waadt Kurs 2010-2011 Genf Kurs 2010-2011 Deutschsprachige Kurse Kurs 2010-2011 Anmeldung
Zulassungsbedingungen zum Zertifikatslehrgang CAS Praxisausbildner/in FH:
- Anerkanntes Berufsdiplom im Bereich des Studiengangs der betreuten FH-Studierenden oder des Berufsektors des Studiengangs
- Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung nach Erhalt des Diploms
- Ausübung der Funktion als Praxisausbildner/in für Studierende des Bereichs Gesundheit-Soziale Arbeit
- Einverständnis und Unterstützung des Arbeitgebers für die Absolvierung der Ausbildung
Die Kandidaten/Kandidatinnen melden sich in der Region an, in der sich ihre Institution befindet. Die Ausbildungsplätze sind den Praxisausbildnern/Praxisausbildnerinnen der Institutionen vorbehalten, die die Vereinbarung über die Praxisausbildung unterzeichnet haben.
Bern, Jura, Neuenburg (ARC) und Freiburg Einschreibeformular für den Kurs 2010-2011 Wallis Einschreibeformular für den Kurs 2009-2010 Waadt Einschreibeformular für den Kurs 2010-2011 Genf Einschreibeformular für den Kurs 2010-2011 Deutschsprachige Kurse Einschreibeformular für den Kurs 2010-2011
Die Einschreibung zum Zertifikatslehrgang verpflichtet zur Absolvierung der gesamten Ausbildung. Wenn ein/e Kandidat/in auf Grund einer Anerkennung von früheren Leistungen von einem Teil des Kurses befreit werden möchte, muss er/sie dieses Gesuch vor der Einschreibung stellen. Kosten für den Zertifikatslehrgang
Kosten für das Dossier: CHF 150.-. Unterrichtsmaterial und Fotokopien: CHF 250.-.
Der Kurs (Entschädigung der Referenten/Referentinnen, Organisation, Koordination, Entwicklung usw.) wird von der HES-SO finanziert und ist für die Teilnehmer/innen kostenlos.
Reisespesen und/oder die Kosten für das Mittagessen während der Ausbildungssessionen gehen zu Lasten der Teilnehmer/innen.
Verfahren zur Anerkennung von Bildungsleistugen
Die HES-SO hat ein Verfahren zur Anerkennung von Bildungsleistungen für die Kompetenzen erarbeitet, die von Praxisausbildnern und Praxisausbildnerinnen erwartet werden, welche die Studierenden der Bereiche Gesundheit uns Soziale Arbeit betreuen. Dieses Verfahren ermöglicht es Fachkräften, die an der Tätigkeit eines Praxisausbildners bzw. einer Praxisausbildnerin HES-SO interessiert sind, Bildungsleistungen anerkennen zu lassen, die den verschiedenen Bildungseinheiten und Kompetenzen entsprechen, welche im Rahmen des Certificate of Advanced Studies HES-SO Praxisausbildner/in (CAS HES-SO PA) entwickelt wurden.
In ihrem Verfahren zur Anerkennung von Bildungsleistungen weisen die Bewerber/innen den Erwerb der für jedes Modul des CAS HES-SO PA erforderlichen Kompetenzen anhand des dafür vorgesehenen Dokuments nach. Nach Abschluss dieses Verfahrens können sie von einem oder mehreren Modulen des CAS dispensiert werden. Eine vollständige Anerkennung ermöglicht die Erteilung einer Bestätigung für die Anerkennung von Bildungsleistungen, die dem Certificate of Advanced Studies HES-SO Praxisausbildner/in entsprechen.
Nach der Überarbeitung des Dossiers stehen jetzt die neuen Versionen der folgenden Dokumente für einen Antrag auf Anerkennung von Bildungsleistungen zur Verfügung:
Im Dossier zur Anerkennung von Bildungsleistungen finden Sie weitere nützliche Informationen sowie die genauen Anweisungen für die Einleitung eines solchen Verfahrens.
Es wurde eine Westschweizer Kommission für die Validierung von Bildungsleistungen gegründet, um über diese Dossiers zu entscheiden. Sie tagt viermal jährlich – im März, Juni, September und November (siehe den nachstehenden Kalender für 2010). Die Einsendefrist für die Dossiers wurde auf 8 Wochen vor dem Sitzungstermin festgesetzt.
| Sitzungstermine der Westschweizer Kommission |
Einsendefrist für die Dossiers |
| 28. April 2010 (Ausnahmefall) |
29. März 2010 (Ausnahmefall) |
| 22. Juni 2010 |
Kalenderwoche 16 |
| 28. September 2010 |
Kalenderwoche 30 |
| 30. November 2010 |
Kalenderwoche 39 |
Kosten für das Anerkennungsverfahrenkosten
Kosten für die Bearbeitung des Dossiers: CHF 350.- (Tarif 2010).
Anerkannte Ausbildungen
Ausbildungen an folgenden Schulen werden vollständig anerkannt:
Bereich Gesundheit
- IRSP, Lausanne
- Service de formation continue des Hospices/CHUV, Lausanne
Bereich Soziale Arbeit
- Ecole d’études sociales et pédagogiques, Lausanne
- Institut d’études sociales, Genf
- Ecole d’éducateurs spécialisés de Fribourg
- Centre de formation pédagogique et sociale, Sitten
Brief vom 14. Juni 2004 (Gleichwertigkeit und Anerkennung von früheren Leistungen) (F) Anerkannte Ausbildungen in der deutschen Schweiz
Ausbildungen an folgenden Schulen werden vollständig anerkannt:
Bereich Gesundheit
- WE'G: Weiterbildungszentrum für Gesundheitsberufe -> Dipl. Berufschullehrer/in im Gesundheitswesen
- WE'G: Weiterbildungszentrum für Gesundheitsberufe -> Basiskurs Berufspädagogik im Gesundheitswesen
- AEB - Akademie Für Erwachsenenbildung -> Ausbildner/in mit eidgenössischem Fachausweis
- AEB - Akademie Für Erwachsenenbildung -> Dipl. Erwachsenenbildner/in
- WPI: Wirtschaftspädagogisches Institut -> Kaderausbildung für Berufsschullehrer/innen in Spitalberufen
Bereich Soziale Arbeit
- Berner Fachhochschule - Soziale Arbeit -> CAS Praxisausbildung
- Fachhochschule Nordwestschweiz - Hochschule für Soziale Arbeit -> CAS Ausbildnerin/Ausbildner in der Praxis
- Fachhochschule St. Gallen - Hochschule für Angewandte Wissenschaften -> CAS Leiten von Teams
- Fachhochschule Zürich - Hochschule für Soziale Arbeit -> CAS Praxisausbildung und Personalführung
- Hochschule Luzern - Soziale Arbeit -> Fachkurs Praxisausbildung Plus
Ausbildungen, für die eine Funktionsgleichwertigkeit erteilt wird:
Bereich Soziale Arbeit
- Berner Fachhochschule - Soziale Arbeit -> Fachkurs Praxisausbildung
- Fachhochschule St. Gallen - Hochschule für Angewandte Wissenschaften -> Seminar Praxisausbildung
- Fachhochschule Zürich - Hochschule für Soziale Arbeit -> Grundkurs Praxisausbildung
- Hochschule Luzern - Soziale Arbeit -> Fachkurs Praxisausbildung
Gleichwertigkeitserklärung
Folgende Dokumente können heruntergeladen werden: Gesuch um eine Gleichwertigkeitserklärung für die Ausbildung eines HES-S2-Praxisausbildners
Erteilte Gleichwertigkeitserklärungen
Bisher wurden 866 Gleichwertigkeitserklärungen erteilt (Stand: 1. April 2009).
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