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Vorgehensweise:
- Nehmen Sie nach Absprache mit Ihrer Schule mit der Person Kontakt auf, die an der von Ihnen ausgewählten Schule der HES-SO für die Mobilität verantwortlich ist.
- Arbeiten Sie in Zusammenarbeit mit Ihrer Schule und der Schule der HES-SO das Studienprogramm für Ihren Aufenthalt in der Schweiz aus (Vorlesungen oder Module, Dauer, Zeit, Anzahl Credits, Anerkennung, spezifische Bedingungen, Voraussetzungen usw.)
- Validieren Sie Ihr Programm mittels des Studienvertrags (F), der von Ihrer Schule, der Schule der HES-SO und Ihnen selbst unterzeichnet wird.
Achtung
Vor Ihrer Abreise:
Erkundigen Sie sich bei der Schweizer Botschaft Ihres Landes über die Einreiseformalitäten für die Schweiz. Adressen der Schweizer Vertretungen im Ausland
Sie müssen zudem den Beweis erbringen, dass Sie über die nötigen finanziellen Mittel verfügen, um Ihren Aufenthalt in der Schweiz zu finanzieren.
Nach Ihrer Ankunft in der Schweiz müssen Sie bei der Fremdenpolizei eine Aufenthaltsbewilligung einholen. Dieses Gesuch muss im Kanton gestellt werden, in dem sich Ihre Gastschule befindet!
Service de la populationDabei müssen Sie folgende Dokumente vorweisen:
- gültiger Reisepass, evtl. mit Visum
- Aufnahmebestätigung der Fachhochschule
- Nachweis, dass die finanziellen Mittel für das Studium gesichert sind (Bankausweis oder beglaubigtes Dokument)
- Nachweis der Wohnadresse in der Schweiz
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob Sie während Ihres Aufenthalts in der Schweiz gedeckt sind oder schliessen Sie eine Versicherung bei einer Schweizer Krankenkasse ab. Die Krankenversicherung für ausländische Studierende in der Schweiz.
Vergessen Sie nicht, sich nach Ihrer Ankunft beim Kanton zu melden.
An einigen Schulen gelten besondere Bedingungen. Erkundigen Sie sich bei der betroffenen Schule.
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| Studienangebot im Ausland und in der Schweiz |
| Der Informations- und Dokumentationsdienst der Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten (CRUS) informiert Schweizer Studierende über das Studienangebot im Ausland und ausländische Studierende über die Studienmöglichkeiten und Zulassungsbedingungen in der Schweiz. |
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Informationsbroschüre Studying in Switzerland : Universities of Applied Sciences - 2009 |
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| Dokumente der HES-SO für Studienaustausche |
| Studienvertrag (F) |
| Notenübersicht (F) |
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| In der Schweiz arbeiten |
| Ausländische Studierende dürfen maximal 15 Stunden in der Woche arbeiten, sofern die Studiendauer dadurch nicht verlängert wird. |
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In Kürze |
| Die Fachhochschule Westschweiz (HES-SO) besteht aus mehreren Schulen in 7 Kantonen. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Gastkanton. |
| In einigen Kantonen gelten spezielle oder aber weniger strenge Bedingungen. Im Kanton Freiburg zum Beispiel müssen Studierende aus der EU keine Versicherung abschliessen, wenn ihnen ihre Krankenkasse das Formular E128 ausgestellt hat. |
| Informieren Sie sich über die Stipendien und Darlehen für Studienaustausche! | |