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Titelumwandlung

Personen mit einem Abschluss einer Vorläuferschule der heutigen Fachhochschulen können beim Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT die Umwandlung ihres Diploms in einen entsprechenden Fachhochschultitel beantragen.

Dies gilt für Diplome folgender Schulen:

  • Ingenieurschulen HTL
  • Höhere Wirtschafts- und Verwaltungsschule HWV
  • Höhere Fachschule für Fachschule für Gestaltung HFG
  • Hotelfachschule Lausanne EHL (Abschlüsse der Jahre 1998, 1999, 2000)
  • Höhere Hauswirtschaftliche Fachschule HHF (Diplome vor dem Jahr 2000)
  • Ecole d’éducateurs spécialisés de Fribourg (EESF)
  • Haute école de travail social et de la santé – EESP – Lausanne
  • Institut d’études sociales (IES – Genf)
  • Sozialpädagogisches Ausbildungszentrum Sitten (Wallis)

Bedingung: Eine mindestens fünfjährige anerkannte Berufspraxis oder Besuch eines Nachdiplomkurses auf Hochschulstufe (FH, Uni oder ETH).

Für die Berufe des Bereichs Gesundheit: Die Bedingungen für den nachträglichen Erwerb des FH-Titels für die folgenden Gesundheitsberufe:

  • Ergotherapeut/in
  • Ernährungsberater/in
  • Physiotherapeut/in
  • Hebamme / Entbindungspfleger

sind in der Verordnung des EVD über den nachträglichen Erwerb des Fachhochschultitels festgelegt, deren letzte Änderung am 1. Mai 2009 in Kraft getreten ist.

Nähere Informationen zur Vorgehensweise sowie die Gesuchsformulare sind auf der Website von FH Schweiz zu finden.

Der nachträgliche Erwerb des FH-Titels für die Berufe Pfleger/in und medizinisch-technische/r Radiologe/Radiologin wird zurzeit geregelt.

 

In Kürze
Für die Umwandlung von Abschlüssen höherer Fachschulen in Fachhochschuldiplome wurde keine Frist gesetzt.
Das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT ist grundsätzlich die zuständige Behörde für die Titelumwandlungen.
Es ist mit einer Bearbeitungszeit von rund drei Monaten zu rechnen



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